Die Unterstützung von Tagungen und Aktivitäten durch Edwards ist zulässig, wenn der Hauptzweck der Aktivität beruflicher, pädagogischer oder wissenschaftlicher Natur ist oder anderweitig mit der Mission der Patient*innenorganisation übereinstimmt und an einem geeigneten Ort mit bescheidenen Mahlzeiten und Erfrischungen stattfindet.
Vereinbarungen zwischen Edwards und Patient*innenorganisationen werden überwacht, um sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den vereinbarten Vorschlägen und Zielen durchgeführt werden.
Edwards wird als Gegenleistung für die Zustimmung einer Patient*innenorganisation zu Folgendem keine Finanzierung anbieten oder zurückhalten:
- Bereitstellung von Produktwerbeaktivitäten (mit oder ohne Markennamen)
- Werbung für oder Unterstützung von Produkte oder Dienstleistungen von Edwards
- Unterstützung einer Kampagne, die ausschließlich von Edwards finanziert, entwickelt und verwaltet wird,
oder - Gewährung offener oder stillschweigender Sonderprivilegien, wie z. B. die Erlaubnis für Edwards, die Tagesordnung einer Tagung zu bestimmen oder unangemessen zu beeinflussen, Schulungsmaterialien oder -inhalte unangemessen zu beeinflussen, Referent*innen bei von der Organisation ausgerichteten Veranstaltungen auszuwählen oder das Ergebnis von Forschungsarbeiten zu beeinflussen
Edwards setzt sich voll und ganz dafür ein, dass Patient*innenorganisationen ihre Unabhängigkeit und Eigenständigkeit aufbauen und bewahren. Um dies zu unterstützen, gewährt Edwards keine finanzielle Unterstützung für Patient*innenorganisationen, wenn Edwards die einzige Finanzierungsquelle ist, es sei denn, die Finanzierung erfolgt:
Für eine Veranstaltung oder ein Projekt, vorausgesetzt:
- Die Förderung dient der Unterstützung einer bestimmten Veranstaltung oder eines zeitlich begrenzten Projekts, und
- Die Veranstaltung oder das Projekt ist eines von mehreren Projekten, welche die Organisation im selben Kalenderjahr organisiert hat oder organisiert, und die außer von Edwards auch von anderen finanziell unterstützt werden, und
- Die Möglichkeit, die Veranstaltung oder das Projekt zu unterstützen, wird mehreren Sponsoren geboten.
Für eine neue, neu gegründete Patient*innenorganisation, vorausgesetzt:
- Die Organisation kann nachweisen, dass sie in der Aufbauphase auf eine einzige Finanzierungsquelle angewiesen ist, und
- Die Patient*innenorganisation bemüht sich unverzüglich um eine Finanzierung aus mehreren Quellen, und
- Die Patient*innenorganisation sichert sich spätestens 36 Monate nach Erlangung des Status der Gemeinnützigkeit mehrere Finanzierungsquellen und behält diese bei.