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Förderungsan-träge

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Förderungsanträge

Unsere Stiftung evaluiert alle Anträge während unseres jährlichen Förderungszyklus, über den ein Großteil unserer Spenden abgewickelt wird. Der Förderungszyklus wird im späten Frühjahr mit einem Aufruf zur Antragstellung eröffnet, die Anträge werden von unseren Ausschüssen im Spätsommer bis zum Frühherbst evaluiert, und im Spätherbst werden die Antragsteller*innen benachrichtigt.

Förderungszyklus 2023

Der Förderungszyklus 2023 ist jetzt abgeschlossen.

  • Förderungszyklus eröffnet: Montag, 1. Mai 2023
  • Förderungszyklus abgeschlossen: Samstag, 10. Juni 2023 um 17 Uhr (Zeitzone PT)
  • Antragsteller*innen werden bis Oktober 2023 benachrichtigt

Bitte sehen Sie Anfang 2024 wieder nach, um nähere Informationen zum Förderungszyklus 2024 zu erhalten.

Anträge für Every Heartbeat Matters

Im Anschluss an die Erreichung unseres im Rahmen der Initiative „Every Heartbeat Matters“ für 2020 gesetzten Meilensteins haben wir uns für dieses Herzstück unseres sozialen Engagements folgendes Ziel gesetzt:

Bis Ende 2025 wird Every Heartbeat Matters die Lebensqualität von weiteren 2,5 Millionen medizinisch unzureichend versorgten Menschen mit strukturellen Herzerkrankungen und intensivpflegebedürftigen Menschen verbessern.

Wir laden Sie ein, sich näher über die Kriterien unseres Programms zu informieren.

Anträge von Gemeinschaften

Wir möchten den Gemeinschaften, in denen unsere Mitarbeiter*innen leben und arbeiten, in guter Nachbarschaft Zuwendungen zukommen lassen, die die Gemeinschaft stärken, und dabei die von den Mitarbeiter*innen gespendete Zeit und ihre Fähigkeiten wirksam zum Einsatz bringen. Diese Zuwendungskategorie ist für unterrepräsentierte Menschen und Gemeinschaften bestimmt.

Da viele Menschen infolge der COVID-19-Pandemie großes Leid erfahren, haben wir Mittel für grundlegende Sozialhilfeinitiativen bereitgestellt, um jenen zu helfen, die es am schwersten haben.

Anforderungen an Organisationen, die von unserer Stiftung unterstützt werden

In den USA ansässige Organisationen müssen eine steuerbegünstigte mildtätige Einrichtung mit nachweislichem 501(c)(3)-Steuerstatus verkörpern und sich gemäß § 509(a)(1), (2) oder (3) des Internal Revenue Code als gemeinnütziger Verein qualifizieren. Außerhalb der USA ansässige Organisationen müssen ein gemeinnütziger Verein sein, der in seiner Führung, seinem Betrieb und seiner Mission qualifizierten in den USA ansässigen Organisationen im Wesentlichen gleicht.

Außerdem müssen alle Antragsteller*innen: (1) die Kriterien für die jeweilige Art der Zuwendung erfüllen; (2) einen entsprechenden Antrag ausfüllen und (3) geeignete Zusatzinformationen zur Verfügung stellen (z. B. den qualifizierenden Steuerstatus, unterstützende Finanzberichte und ein Programmbudget).

Alle Partner*innen unseres „Every Heartbeat Matters“-Zuwendungsprogramms sowie andere Zuwendungspartner*innen, die mit Patient*innen arbeiten, müssen vor Erhalt der Fördergelder eine Programmvereinbarung unterzeichnen. Ein Musterexemplar einer Zuwendungsvereinbarung finden Sie hier.

Die Edwards Lifesciences Foundation unterstützt Vielfalt und Inklusion in unseren Gemeinschaften. Als solches verlangen wir von allen Zuwendungsempfänger*innen, zu bescheinigen, dass sie keine rechtswidrige Diskriminierung auf der Grundlage des geltenden Rechts vornehmen.